Auszeichnungen


Ehrenurkunde

Dank und Anerkennung für besondere kulturelle Leistungen (Einzelpersonen, Chöre),
besondere Leistungen für die Chorgemeinschaft (Einzelpersonen, besondere Förderer, Gönner).


Note (Ausführung in Bronze, Silber und Gold)

Für besondere, über das normale Maß hinausgehende,
für Chor und Chorwesen, regional und überregional
und über einen längeren Zeitraum hinweg erbrachte
musikalische Leistungen.

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Verdienstzeichen (Ausführung in Bronze, Silber und Gold)

Für besondere, über das normale Maß hinausgehende, für Chor
und Chorwesen, regional und überregional und über einen
längeren Zeitraum hinweg erbrachte organisatorische
Leistungen und Führungsaktivitäten.

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Diese Auszeichnungen sind von der Art der Tätigkeit und deren Erfüllungsgrad abhängig. Sie werden nur in der Reihenfolge – Bronze, Silber, Gold – vergeben. Der Abstand zwischen den Verleihungen muß mindestens 5 Jahre betragen.

Die Walther von der Vogelweide-Medaille
(in Bronze, Silber oder Gold):

Für besondere Verdienste eines einzelnen Sängers/einer einzelnen Sängerin, Funktionärs, Komponisten/Komponistin oder eines ganzen Chores um das österreichische Chorwesen (Medaille im Etui, Urkunde, Mappe, bei Einzelpersonen zusätzlich mit Abzeichen).

Sie ist die höchste Auszeichnung und wird von einem Präsidiumsmitglied des Chorverband Österreich überreicht.

Alle Auszeichnungen sind mit einer Urkunde verbunden.


Rechtzeitig planen

Wer soll eine Auszeichnung erhalten, welche, zu welchem Anlaß, zu welchem Überreichungs-termin?

Diese Fragen sollten in den Vereinsleitungen am Beginn eines Arbeitsjahres bereits behandelt und geklärt sein.

Der Antrag

Chorvereinigungen des Chorverbandes Salzburg richten Anträge um Auszeichnungen und/oder damit zusammenhängende Anfragen immer an den zuständigen Bezirksobmann.

Im Antrag sind anzuführen:

Angaben zur auszuzeichnenden Person, Titel, voller Name (wichtig die richtige Schreibweise des Namens wegen der Urkunden!!!), Alter, Beruf, Anschrift. Gesamtdauer der Tätigkeit in einem Chor. Kurze, genaue Begründung für die beantragte Auszeichnung.

Alle bereits erhaltenen Auszeichnungen. Geplanter Überreichungstermin – Anlaß

Rechtzeitig beantragen

6 bis 4 Monate vor Überreichungstermin darf kein Problem sein. Gibt allen Beteiligten ausreichend Zeit zur klaglosen Abwicklung.

Der Bezirksobmann

prüft, befürwortet, leitet den Antrag an das Präsidium weiter. Er und die Antragsteller werden von der vergebenen Auszeichnung verständigt. Mit ihm sind nach erfolgtem Beschluß über die Auszeichnung die Einzelheiten der Überreichung abzustimmen. Als Mitglied des Präsidiums nimmt er in geeigneter Form alle Überreichungen in seinem Bezirk vor. Nimmt, bei höherem Auszeichnungsgrad, die Überreichung ein „höheres“ Mitglied des Präsidiums vor, ist er dabei.

Die Überreichung

von Auszeichnungen ist für alle Beteiligten eine ehrenvolle Angelegenheit und sollte daher in entsprechendem Rahmen vor Publikum und Ehrengästen vollzogen werden. Öffentlichkeit informieren.

Aufzeichnungen

Nach erfolgter Überreichung der Auszeichnung sollte diese, für alle Zeit nachverfolgbar, in den Analen der einreichenden Chorgemeinschaft festgehalten werden. Dies ist bei nachfolgenden Anträgen für die gleiche Person, bei Jubiläen und dgl. von großem Nutzen.

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