Rund um die AKM

Das Darbieten geschützter Musik und/oder Texte außerhalb des privaten Rahmens ist laut Urheberrecht eine „Öffentliche Aufführung“. Dafür braucht der Veranstalter eine Aufführungslizenz, die von der AKM gegen Entgeld erteilt wird.

Der Chorverband Salzburg gehört zum Kreis der Dach-/Fachverbände, der die besondere Begünstigung einer Rahmenvereinbarung genießt. Das bedeutet konkret Begünstigungen bei den Kosten der Aufführungslizenz. Darüber hinaus ist in der Vereinbarung unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Freistellung von Veranstaltungen vorgesehen.

Detailliertere Informationen zur AKM und unseren Sonderkonditionen finden sind im AKM-Download-Bereich weiter unten bzw. in der Spalte rechts.

Wichtige Infos für ihre AKM Meldung:

  • Anmeldung der Veranstaltung bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle der AKM bis drei Tage vor der Veranstaltung. 
  • Bei der Anmeldung der Veranstaltung muss auf die Zugehörigkeit zum Dachverband (Chorverband Salzburg) hingewiesen werden (Feld Dach-Fachverband).
  • Auch für Entgelt-befreite Veranstaltungen gilt die Anmeldepflicht bei der AKM, auf den Freistellungsgrund ist extra hinzuweisen.

Anmeldung einer Veranstaltung (Konzerte, Bälle, Zeltfeste, Frühschoppen, Kirtage, Lesungen, etc.):

  • Online-Anmeldung über Website der AKM oder
  • Anmeldeformular per Post oder E-Mail, siehe Download-Bereich

Programm-Meldung

Die Musikprogramme bilden die Grundlage für die Abrechnung der eingehobenen Aufführungsentgelte an die UrheberInnen und VerlegerInnen. Für UrheberInnen, die ihre Werke auch selbst interpretieren („SelbstspielerInnen“) liegt es daher im eigenen Interesse bei Auftritten Musikprogramme auszufüllen. Reine Musikausübende mögen bitte bedenken, dass es die UrheberInnen, also die KomponistInnen und TextdichterInnen sind, die es ihnen ermöglichen mit der Musik Geld zu verdienen. Mit dem Nicht-Ausfüllen von Musikprogrammen bringen Sie die UrheberInnen, deren Werke Sie spielen, um ihre Tantiemen.

Senden Sie bitte die Programme für Veranstaltungen vom 01. November des Vorjahres bis 31. Oktober des laufenden Jahres bis spätestens 30. November des laufenden Jahres (Einlangen bei der AKM).

Weitere Infos: Serviceportal der AKM -->