Aktuelle Rechtslage für Chöre - Update 16. April

erstellt am 05.03.2022
Chorverband Salzburg

NPO-Fonds seit 04. Juli verfügbar

Vereine, die im 1. Quartal 2022 mit COVID-bedingten Ausfällen zu kämpfen hatten, können seit 04. Juli Unterstützung beantragen.
Alle gemeinnützigen Vereine können einen Antrag stellen - geholfen wird schnell und unbürokratisch!

Infos NPO-Fonds


Letztes Update 16. April 2022:

  1. Ein 3G-Nachweis (geimpft, genesen bzw. getestet) ist nicht Voraussetzung.
  2. Unbegrenzte Anzahl der Teilnehmer:innen für Proben und Konzerte. Ab mehr als 50 Personen sind ein:e COVID-19-Beauftragte:r und COVID-19-Prävenstionskonzept verpflichtend.
  3. Bei Proben in fixer Zusammensetzung entfällt die FFP2-Maskenpflicht.
  4. Die aktualisierten Regelungen gelten bis inklusive 08. Juli 2022.
  5. Weitere Empfehlungen siehe unten.

Details siehe nachfolgende Empfehlungen des CHVÖ:

Empfehlungen des CHVÖ Stand 16.04.2022

 

 

 

 

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