Mitgliedern eines Chores steht eine Ehrung zu, wenn sie bereits über einen längeren Zeitraum ihrem Klangkörper aktiv zur Verfügung stehen und/oder auch, wenn sie bei verschiedenen Chören eine entsprechende Anzahl von Jahren aktive Sängertätigkeit ausgeübt haben.
Zuständig für die Vergabe einer Ehrung ist jener Chor bei dem für ein Mitglied die Fälligkeit eintritt. Es empfiehlt sich also, bei Neuaufnahme eines Mitgliedes sich genau nach „Vordienstzeiten“ zu erkundigen und diese festzuhalten. Der Chorverband zeichnet die Daten (soweit bekannt) ebenfalls in der Mitgliederverwaltung auf.
Der Mitgliederstand sollte von der Vereinsleitung jährlich auf Fälligkeit einer Ehrung überprüft werden und zwar so rechtzeitig, dass die Besorgung der Ehrenzeichen zeitgerecht erfolgen und der geplante Überreichungstermin problemlos vonstatten gehen kann.
Auszeichnungen
Besondere musikalische oder organisatorische Leistungen und besondere Verdienste um das Chor- und Vereinswesen erkennen, anerkennen und zu gegebener Zeit in geeignetem Rahmen mit einer Auszeichnung honorieren, gehört unter anderem auch zu den Aufgaben jeder Chor-, Vereins- und Ensembleleitung.
Zuerst ist zu prüfen, ob die Chorgemeinschaft selbst schon ihre Möglichkeiten des Dankes und der Anerkennung ausgeschöpft hat. Der Info-Folder (siehe Download-Bereich unten) gibt Auskunft über alle Ehrungen und Verdienstzeichen, die vom Chorverband Salzburg verliehen werden. Weiters sind auch die Ehrenzeichen des Chorverband Österreich (für besonders verdiente Mitglieder) enthalten.
Antrag auf Ehrenzeichen und Verdienstzeichen
Ehrenzeichen und Verdienstzeichen sind vom jeweiligen Chor zu beantragen und zu bezahlen - Kosten siehe "Ehrungsfolder".
Bereits seit 2018 ist ein Ehrungsantrag digital über die Mitgliederverwaltung möglich und hat sich neben der bisherigen schriftlichen Antragstellung bestens bewährt. Ab 2023 werden Anträge für Ehrungen nur noch digital möglich sein. Ehrungs-Anträge sind über die Mitgliederverwaltung noch einfacher als bisher möglich, viele positive Rückmeldungen bestätigen dies.
Der Vorteil für die Chöre:
1.) Jederzeit Infos zum aktuellen Status der Ehrung. (Status: akzeptiert, in Bearbeitung, abgelehnt).
2.) Jede Ehrung wird automatisch beim Chormitglied hinterlegt – der Überblick über bereits verliehene Ehrungen ist damit für alle Mitglieder (auch ehemalige) gewährleistet.
3.) Automatischer Nachtrag alle bisher durchgeführten Ehrungen: Alle Ehrungen, die seit Gründung des Chorverbandes (2000) durchgeführt wurden, sind bereits hinterlegt und einsehbar.
Voraussetzung für den Ehrungsantrag ist ein Zugang zur Mitgliederverwaltung, dieser kann vom Obmann, der Obfrau bzw. einer vertretungsbefugten Person jederzeit online beantragt werden. Die Einführung erfolgt über 10 kurze Videos, die in wenigen Minuten durchgearbeitet sind und euch fit für die Mitgliederverwaltung machen.
Gerhard Pirchner (Ehrungsreferent)
Tel.: +43 (0)664/4154764
E-Mail: ehrungen@chorverbandsalzburg.at
Adresse: Chorverband Salzburg, Postfach 527, 5010 Salzburg