Das Darbieten geschützter Musik und/oder Texte außerhalb des privaten Rahmens ist laut Urheberrecht eine „Öffentliche Aufführung“. Dafür braucht der Veranstalter eine Aufführungslizenz, die von der AKM gegen Entgeld erteilt wird.
Der Chorverband Salzburg gehört zum Kreis der Dach-/Fachverbände, der die besondere Begünstigung einer Rahmenvereinbarung genießt. Das bedeutet konkret Begünstigungen bei den Kosten der Aufführungslizenz. Darüber hinaus ist in der Vereinbarung unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Freistellung von Veranstaltungen vorgesehen.
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Wichtige Infos für ihre AKM Meldung:
Anmeldung einer Veranstaltung (Konzerte, Bälle, Zeltfeste, Frühschoppen, Lesungen, etc.):
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Programm-Meldung
Die Musikprogramme bilden die Grundlage für die Abrechnung der eingehobenen Aufführungsentgelte an die UrheberInnen und VerlegerInnen. Für UrheberInnen, die ihre Werke auch selbst interpretieren („SelbstspielerInnen“) liegt es daher im eigenen Interesse bei Auftritten Musikprogramme auszufüllen. Reine Musikausübende mögen bitte bedenken, dass es die UrheberInnen, also die KomponistInnen und TextdichterInnen sind, die es ihnen ermöglichen mit der Musik Geld zu verdienen. Mit dem Nicht-Ausfüllen von Musikprogrammen bringen Sie die UrheberInnen, deren Werke Sie spielen, um ihre Tantiemen.
Spätestens mit der Aufführungsbewilligung erhalten Sie einen QR-Code zur nachträglichen Programm-Meldung.
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Email: csc@akm.at
Telefon: +43 50717-11555