I. Chorförderung 2025
Anträge können bis 8. Dez. eingereicht werden
Mit der Ausschreibung „Chorförderung 2025" will das Land Salzburg Projekte von Salzburger Chören mit besonderer künstlerischer Qualität und besonderer Nachhaltigkeit für die Salzburger Chorszene fördern. Insbesondere sollen Chöre unterstützt werden, die Mut zu Neuem haben und an Qualitätssteigerung arbeiten. Eine unabhängige Jury entscheidet, welche Projekte eine Förderung erhalten.
Der Fördertopf ist mit € 20.000,- dotiert.
Der Link zum aktuellen Förderantrag für Projekte in 2025 folgt im September hier an dieser Stelle.
Allgemeine Förderkriterien
- Chöre mit Sitz im Bundesland Salzburg.
- Keine Berufschöre; die Chormitglieder dürfen am Projekt nichts verdienen.
- Der ansuchende Chor muss federführend sowie wirtschaftlich und organisatorisch für das Projekt hauptverantwortlich sein.
- Die Aufführung hat in Salzburg zu erfolgen.
- Die finanzielle Notwendigkeit einer Förderung ist Voraussetzung (Förderwürdigkeit besteht, wenn das Projekt ohne finanzielle Unterstützung in dieser Form nicht realisierbar ist: Projekte, die aus dem laufenden Budget eines Chores nicht durchgeführt werden können.)
- Es können nur projektbezogene Kosten gefördert werden. Das heißt nur anteilige Kosten für Chorleitung, künstlerische Leitung, Komposition, Solist/innen, Instrumentalist/innen und mit dem Projekt verbundener spezieller Sachaufwand wie Werbung, AKM etc. sind förderbar. (siehe Kalkulationsvorlage anbei)
- Nicht gefördert werden: Chorreisen oder Tourneen, Gastveranstaltungen, Workshops oder Seminare, Benefizveranstaltungen und Jubiläen.
- Es darf sich um keine reinen Schulprojekte handeln, sondern um Projekte, die über die Schulstrukturen hinausgehen (also außerhalb des Unterrichts) und es muss öffentliche Aufführungen geben.
Kontakt
Land Salzburg
Referat 2/04 Kunstförderung und Kulturbetriebe
Dr. Daniela Weger, Tel.: +43/(0)662/8042-2729
E-Mail: daniela.weger@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/kultur/
II. Investitionsförderung
Das Referat für Volkskultur und Erhaltung des kulturellen Erbes fördert auch Großanschaffungen von Chören nach bestimmten Förderrichtlinien.
Richtlinien und Förderantrag
Kontakt
Land Salzburg
Referat 2/03 Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen
Postfach 527, 5010 Salzburg
Tel: +43/(0)662/8042-2615
E-Mail: volkskultur@salzburg.gv.at